Fallbeispiel: 18 Jahre und noch Schüler
Wie ist es mit 18-Jährigen, die noch zur Schule gehen? Hier das Fallbeispiel von Alexander: Alex, wie ihn seine Freunde nennen, hat erst vor wenigen Tagen den 18. Geburtstag gefeiert. Er geht noch zur Schule und wohnt mit seiner kleineren Schwester bei seinen Eltern.
Bisher war es so, dass die Eltern die Kindergutschrift in Höhe von 250 EUR monatlich bekommen haben sowie zweckgebunden noch eine Bildungsgutschrift von derzeit 250 EUR. Neben diesen Gutschriften an die Eltern, hat der Staat bisher auch die Krankenversicherung für Alex gezahlt, nämlich 250 EUR. Diese bleibt auch wie gehabt.
Das erste eigene Geld – und eigene Entscheidungen
Aber in der Kasse der Eltern fehlen nun die beiden Gutschriften, daher hat die Familie vereinbart, dass Alex von den 500 EUR den Eltern einen Anteil zahlt für Wohnen, Heizen und Essen. Den Rest der 500 EUR kann er behalten, muss aber davon auch seine Kleidung, das Geld für Freizeitaktivitäten und natürlich auch die Schulsachen selbst bezahlen.
Wie es nach dem Schulabschluss weitergeht, hängt nun von Alex ab: Falls er nicht direkt nach der Schule arbeiten geht, weil er erst einmal verschiedene Praktika bei verschiedenen Firmen machen will, bekommt er weiterhin 500 EUR. Wenn er eine Ausbildung anfängt, bekommt er den regulären Azubi-Lohn – allerdings nicht wie zuvor mit Abzügen für die Sozialversicherungen (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung), sondern ohne diese Abzüge. Die Differenz könnte er nutzen, um schon etwas für später anzusparen. Und wenn Alex sich für ein Studium entscheidet, dann bekommt er sogar 750 EUR, damit er sich ohne finanzielle Sorgen auf das Studium konzentrieren kann. Anders als vorher beim Bafög fragt auch niemand danach, ob die Eltern genug Geld haben oder nicht, um dem Kind ein Studium zu finanzieren – das spart der Familie dann jede Menge Papierkram.
