Fallbeispiel Laura, 27, zwischen zwei Jobs

Welche Änderungen bringt das SAFE-System im Hinblick auf Arbeitslosigkeit? Nehmen wir als Beispiel Laura, 27 Jahre. Sie ist Pflegefachfrau von Beruf und hat seit mehreren Jahren in einem Pflegeheim für Senioren gearbeitet. Vor zwei Jahren hat sie auf einer Zugfahrt ihren Freund kennengelernt, der leider mehr als 300 Kilometer entfernt lebt. Nach zwei Jahren Fernbeziehung ist Laura jetzt zu ihm gezogen und hat sich auch bei mehreren Pflegeheimen beworben. Sie hat sich für das entschieden, das ihr am meisten zugesagt hat. Allerdings wird ihr neuer Vertrag doch erst in drei Monaten beginnen, daher hat Laura ungeplanten „Leerlauf“.

Im bisherigen Sozialsystem würde Laura nur dann Arbeitslosengeld bekommen, wenn ihr gekündigt worden wäre. Im SAFE-System wird hier gar nicht mehr unterschieden, hier wird Menschen in der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit die Basisgutschrift in Höhe von 500 EUR plus noch eine Arbeitslosengutschrift in Höhe von 250 EUR ausgezahlt. Insgesamt bekäme Laura also 750 EUR im Monat, bis sie wieder Arbeitslohn erhält. Und finanziell wäre es in Ordnung, da ihr Freund ein gutes Einkommen hat und sie daher nicht viel braucht. Aber drei Monate lang Leerlauf, in einer noch fremden Stadt und noch ohne andere Kontakte, um mal einen Kaffee trinken zu gehen? Das scheint Laura dann doch zu öde.

Vorübergehend ein Job auf dem Sozialen Arbeitsmarkt

Also nimmt sie Kontakt auf mit der Vermittlungsstelle für den Sozialen Arbeitsmarkt. Hier kann sie zusätzlich zu ihren Gutschriften für 7,50 EUR pro Stunde noch etwas Geld verdienen und dabei noch für ein gemeinnütziges Projekt tätig sein. Die Sachbearbeiterin in der Vermittlungsstelle schlägt ihr vor, als Betreuungskraft für einen zu Hause lebenden Menschen mit Behinderung zu arbeiten. So kommt Laura zu Jessica. Jessica ist im gleichen Alter wie Laura, aber seit einem Unfall gelähmt. Sie kann stundenweise von zu Hause aus arbeiten und erhält zudem noch eine Härtefallgutschrift. Aber sie bräuchte noch personelle Unterstützung und diese wird über die Vermittlungsstelle organisiert und als Maßnahme des Sozialen Arbeitsmarkts vom Staat bezahlt.

So kommt es, dass Laura jetzt drei Mal die Woche einen halben Tag zu Jessica geht (das bringt ihr dann zu den 750 EUR nochmal 360 EUR zusätzlich) und ihr bei den Erledigungen hilft, die anfallen. Sie hilft ihr zu Arztterminen zu kommen oder zur Physiotherapie, sie geht mit ihr zum Einkaufen und wenn noch Zeit übrig ist, gehen die beiden auch mal in ein Café. Inzwischen ist das für Laura mehr als nur ein Job, sie und Jessica sind fast schon Freundinnen geworden – und wenn Laura in wenigen Wochen aufhört, weil ihr regulärer Job anfängt, will sie dennoch versuchen, ab und mit Jessica einen Kaffee trinken zu gehen …