Fallbeispiel: Rentnerpaar Günter und Anneliese, unverheiratet aus Gründen

Eigentlich spielt es bei SAFE in puncto Steuern und Soziales keine Rolle, ob jemand verheiratet ist oder nicht, denn das Ehegattensplitting entfällt ebenso wie weitere Unterscheidungskriterien. Jede Bürgerin und jeder Bürger steht steuer- und sozialrechtlich als Individuum da. Allerdings spielt es aber nach dem bisherigen Rentensystem durchaus eine Rolle, ob jemand verheiratet war oder ist. Ein Beispiel dafür wären Günter und Anneliese.

Günter ist 79 Jahre alt und schon seit rund 30 Jahren geschieden. Seine Ehe war damals das klassische Familienmodell mit Ehemann als Ernährer (Günter hatte als angestellter Kfz-Meister ein gutes Einkommen) und der Ehefrau als Hausfrau und Mutter. Da seine Ex-Frau nicht gearbeitet hatte, musste er bei der Scheidung als Versorgungsausgleich für die rund 25 gemeinsamen Ehejahre von seinen eigenen Rentenpunkten abgeben, seine Ex-Frau hat damit eigene Rentenansprüche erhalten. Das bedeutet für ihn: Ohne Scheidung und Versorgungsausgleich läge seine Rente bei rund 1.500 EUR, aufgrund des Versorgungsausgleichs erhält er nur 1.080 EUR, davon gehen noch rund 110 EUR ab, so dass seine Rente knapp 970 EUR beträgt.

Heirat finanziell ausgeschlossen

Bei Anneliese lief es anders, auch sie war viele Jahre verheiratet, sogar über 40 Jahre, allerdings ist ihr Mann wenige Monate nach Beginn seiner Rente schon an einem Herzstillstand verstorben. Ähnlich wie Günters Ex-Frau war sie auch klassische Hausfrau und Mutter, als die beiden Kinder aus dem Haus waren, hat sie sich etwas Geld über einen Mini-Job dazu verdient, aber damit keine Rentenansprüche erworben. Immerhin hatte die Familie in einem Haus mit großem Garten gelebt, wo Anneliese viel angepflanzt und geerntet und eingekocht hat, so wie sie es bei ihrer Mutter und Großmutter noch erlebt hat. Für sie war diese hauswirtschaftliche Tätigkeit erfüllend, sie liebte es, eingemachte Gläser hübsch zu verzieren, mit einem Tuch über dem Deckel und einem Bändchen drumherum, und dann zu verschenken. Als ihr Mann später starb, war ihr das Haus zu groß, also ist sie in eine etwas kleinere Wohnung gezogen. Als sie 68 Jahre alt war, hat sie Günter kennengelernt und er ist dann bei ihr eingezogen.

Beide hatten überlegt, ob sie heiraten sollten, aber die finanzielle Lage spricht klar dagegen: Ihr Mann war Meister und hatte in einem Industriebetrieb auch Schicht gearbeitet, daher hat sie eine relativ hohe Witwenrente von rund 1.050 EUR, nach Abzug der Sozialabgaben bleiben ihr rund 950 EUR.

Sollten sie und Günter heiraten, würde Anneliese jedoch ihre Witwenrente verlieren. Dann müssten beide von Günters 970 EUR leben. Und sollte Günter vor Anneliese sterben und sie wäre auf eine Witwenrente von ihm angewiesen, dann würde ihre Rente nur noch knapp 600 EUR betragen, davon gingen nochmal rund 60 EUR für Kranken- und Pflegeversicherung ab, dann blieben Anneliese nur noch rund 540 EUR fürs Wohnen und zum Leben – das wäre völlig unmöglich, da müsste Anneliese dann Sozialhilfe beantragen und allein schon der Gedanke an den ganzen Papierkram beim Sozialamt ist für sie ein Ausschlussgrund.

Auch wenn das unverheiratet Zusammenleben für die Generation von Günter und Anneliese immer noch ein wenig wie eine „wilde Ehe“ ist, aber angesichts der finanziellen Folgen ist eine Heirat undenkbar für die beiden. Gegenüber ihren Freundinnen oder den Kindern pflegt Anneliese zu scherzen, sie hätten ja gerne geheiratet, aber könnten sich’s halt nicht leisten.

Und mit SAFE?

Mit einer Umstellung auf SAFE wäre es ein wenig besser: Ganz unabhängig von einer Heirat hätte jeder der beiden Anspruch auf die Altersgutschrift in Höhe von 1.000 EUR, die Beträge für die Kranken- und Pflegeversicherungen würden entfallen. Nun liegen beide Renten (Günters eigene Altersrente und Annelieses Witwenrente) etwas über 1.000 EUR und da mit SAFE die bereits vorhanden Ansprüch erhalten bleiben, bekäme Günter künftig statt der 970 EUR die vollen 1.080 EUR und Anneliese bekäme statt 950 EUR die 1.050 EUR. Beide wären damit also besser gestellt. Sollte Günter sterben und Anneliese mit ihrer Rente nicht klarkommen, wäre natürlich zu prüfen, ob vielleicht eine Härtefallregelung eine Finanznot mildern könnte.

Noch besser wäre gewesen, wenn SAFE schon vor langer Zeit eingeführt worden wäre. Dann hätten sowohl Günter als auch Annelieses Ehemann mehr Netto vom Brutto gehabt und eine eigene, bessere Altersvorsorge aufbauen können. Aber was nicht ist, kann noch werden: vielleicht können Günters und Annelieses Enkelkinder eines Tages mit SAFE ein eigenes Vermögen aufbauen.