FAQ – Fragen und Antworten zu SAFE
SAFE allgemein: Welche Gutschriften gibt es denn insgesamt?
Das dichte Gestrüpp sozialer Leistungen (das ifo Institut wollte einmal alle Leistungen zählen und hat dann bei mehr als 500 entdeckten Regelungen und Ausnahmeregelungen aufgegeben) soll mit SAFE ersetzt werden durch eine überschaubare Anzahl an Gutschriften, die vom Staat über das Finanzamt ausgezahlt werden:
- 1 G ist die Basisgutschrift in Höhe von aktuell 500 EUR für jeden Bürger ab 18 Jahren (diese Zahl und alle darauf basierenden werden natürlich regelmäßig an die Inflationsrate angepasst)
- 0,5 G (also 250 EUR zu den 500 EUR) beträgt die Kindergutschrift für jedes Kind – die Kindergutschrift für Säuglinge und Kleinkinder, die anfangs von den Eltern zu Hause betreut werden, beträgt 1,5 G (also 750 EUR zu den 500 EUR)
- 0,5 G (also 250 EUR zu den 500 EUR) gibt es als Bildungsgutschrift für Kinder vom 14. bis zum 18. Lebensjahr (für Kinder bis zum 14. Lebensjahr ist die Bildungsgutschrift noch reduziert auf 150 EUR), mit Vollendung des 18. Lebensjahres bekommen sie die Basisgutschrift (und ggf. noch die Studiengutschrift)
- 0,5 G (also 250 EUR zu den 500 EUR) ist die Studiengutschrift, die allerdings auf die Regelstudienzeit befristet ist, zusätzlich besteht auch die Möglichkeit des Zusatzverdienstes bzw. eines Studienkredits
- 0,5 G (also 250 EUR zu den 500 EUR) beträgt die Arbeitslosengutschrift, die befristet sein wird, zusätzlich besteht die Möglichkeit des Zuverdienstes auf dem Sozialen Arbeitsmarkt
- die Altersgutschrift für Menschen ab dem gesetzlichen Rentenalter (aktuell 67 Jahre) beträgt 2 G, also 2 x 500 = 1.000 EUR
- Härtefallgutschriften gibt es (ähnlich wie bei den Pflegekategorien) je nach Einzelfall in vier Stufen: Stufe 1 mit 0,5 G (250 €), Stufe 2 mit 1 G (500 €), Stufe 3 mit 1,5 G (750 €) und Stufe 4 mit 2 G (1.000 €), so dass mit der Basisgutschrift von 500 EUR je nach Einzelfall zwischen 750 und 1.500 EUR gezahlt werden.
Und nicht zu vergessen die Gesundheits- und Pflegegutschrift in Höhe von 250 EUR, die nicht ausgezahlt wird, sondern die direkt an die Krankenversicherung der eigenen Wahl geht für eine Gesundheits-Basisversorgung. Wer über diese Basisversorgung hinaus versichert sein möchte, kann selbstverständlich privat eine Zusatzversicherungen abschließen.
SAFE allgemein: Wie ist die Höhe der Gutschriften festgelegt?
Sowohl die Basisgutschrift in Höhe von 6.000 EUR pro Jahr als auch die anderen Gutschriften (Altersgutschrift, Arbeitslosengutschrift, Härtefallgutschrift, Studiengutschrift sowie für Familien die Elterngutschrift, Kindergutschrift, Bildungsgutschrift), basieren auf Zahlen des Jahres 2025 und sollen der jährlichen Inflationsrate angepasst werden.
Da die Inflationsrate im Jahr 2025 bei durchschnittlich 2,2 Prozent lag, würde die Basisgutschrift im nächsten Jahr angepasst auf 6.132 EUR – und ebenso die anderen Gutschriften. Im folgenden Jahr würden die Gutschriften wieder angepasst um die Inflationsrate im Jahr 2026. Und so weiter.
In allen Texten und Erläuterungen wird jedoch die Zahl von 6.000 EUR genannt und wenn plötzlich die Rede ist von 6.132 EUR bzw. dem Inflationsausgleich für 2026, für 2027 usw., könnte dies für weniger aufmerksame Leser verwirrend wirken.
Aus diesem Grund belassen wir es bei 6.000 EUR für die Basisgutschrift (und auch bei den Zahlen von 250/500/750/1000 EUR) mit dem Hinweis, dass diese Zahl jedes Jahr um die Inflationsrate erhöht werden soll.
Bereich Steuern: Wie wirkt sich SAFE auf das Steuersystem aus?
Wird mit SAFE alles gleich besteuert?
Ja. Es gibt einen einheitlichen Steuersatz für alle. 33 Prozent. Keine besonderen Steuerklassen, keine Sonderregeln.
Müssen Geringverdiener auch Steuern zahlen?
Nein. Es gibt zwar einen festen Steuersatz („flat tax“) von 33 Prozent – es gibt aber auch die Basisgutschrift, die wie eine negative Einkommensteuer (nach dem Wirtschafts-Nobelpreisträger Milton Friedman) wirkt. Wer gar nichts verdient oder extrem wenig (unter 500 EUR), bekommt vom Finanzamt etwas ausbezahlt (wie viel hängt von den Umständen ab). Auch wer nur gering verdient, zahlt keine Steuern. Erst ab einem Schwellenwert von 18.182 EUR fangen Steuerzahlungen an – aber durch den festen Steuersatz ist gewährleistet, dass von jedem mehr verdienten Euro dann auch 67 Cent übrig bleiben. Schließlich soll sich Arbeit wieder lohnen!
Werden denn richtig hohe Einkommen stärker belastet?
Nein. Grundsätzlich zahlen auch richtig hohe Einkommen nur die 33 Prozent. Allerdings braucht es für die Jahre des Übergangs vom bisherigen Umlagesystem in das SAFE-System noch größere Summen für die bereits angesparten Rentenpunkte (denn niemand soll etwas verlieren von dem, was er oder sie bereits erwirtschaftet hat). Vor diesem Hintergrund werden hohe Einkommen ab 50.000 EUR im Jahr in den ersten Jahre noch einen Prozentpunkt extra zahlen müssen – aber das ist eine Abgabe mit einem so genannten „sunset“ oder Verfallsdatum: sobald die Umstellung abgeschlossen ist, entfällt die Abgabe und es bleibt dann bei einem Steuersatz von 33 Prozent.
Gibt es noch Freibeträge oder Absetzungen?
Nein. Die Steuergutschrift ersetzt Freibeträge, Pauschalen und Sonderregelungen vollständig.
Wird das System dadurch einfacher?
Ja. Die Steuererklärung schrumpft auf wenige Zeilen – verständlich für jeden.
Bereich Arbeit und Sozialversicherungen: Wie wirkt sich SAFE auf das Sozialsystem aus?
Was passiert mit Rente, Kranken- und Arbeitslosenversicherung?
Die bisherigen Pflichtsysteme entfallen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung kommt eine staatliche Grundabsicherung, wer Extra-Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kann sich eine private Zusatzversicherung abschließen. Die umlagefinanzierte Rentenversicherung entfällt, durch den Wegfall der Sozialversicherungspflicht erhält künftig jeder ein Supernetto, das eine eigene Altersvorsorge und einen entsprechenden Vermögensaufbau ermöglicht. Auch die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung entfällt, wer in Sorge ist um den eigenen Arbeitsplatz, kann eine private Versicherung abschließen.
Ist man dann unversichert?
Nein. Gesundheits- und Pflegekosten werden über eine staatliche Pauschale abgesichert.
Kann ich mich zusätzlich privat absichern?
Ja. Jeder kann freiwillig zusätzliche Leistungen wählen oder darauf verzichten.
Was passiert mit heutigen Rentenansprüchen?
Bestehende Renten bleiben geschützt und werden vollständig ausgezahlt.
Wird Bürokratie wirklich abgebaut?
Ja. Viele Behörden, Anträge und Kontrollen entfallen komplett.
Bereich Existenz: Wie wirkt sich SAFE hier aus?
Was bedeutet die Grund- oder Basisgutschrift?
Jeder Erwachsene ohne Einkommen erhält automatisch monatlich Geld zur Sicherung des Existenzminimums.
Muss man dafür etwas beantragen?
Nein. Die Basisgutschrift wird automatisch ausgezahlt.
Was ist, wenn das Geld nicht reicht?
Bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wird der Anspruch auf eine Härtefallgutschrift geprüft. Bei uneingeschränkter Erwerbsfähigkeit besteht ein Anspruch auf ein staatlich organisiertes Arbeitsangebot (Sozialer Arbeitsmarkt), bei dem bei einer Vollzeittätigkeit ein bisheriger Bürgergeld-Empfänger ein monatliches Einkommen von etwa 1.700 EUR netto erreichen kann, eine Arbeitsloser nach dem bisherigen Arbeitslosengeld I netto 1.950 EUR.
Wird Nichtstun gefördert?
Nein. Arbeit lohnt sich immer deutlich mehr als Nichtstun.
Fällt wirklich niemand durchs Raster?
Nein. SAFE garantiert Existenzsicherung und Würde für alle.
Bereich Arbeit/Existenz: Wie funktioniert dieser Soziale Arbeitsmarkt?
Die Tätigkeiten für den Sozialen Arbeitsmarkt werden bereitgestellt durch Bund, Länder, Kommunen und zusätzlich noch durch gemeinnützige Institutionen und Vereine. Schon heute bleiben gesellschaftlich wichtige Aufgaben unerledigt, weil öffentliche Haushalte und Organisationen nicht über ausreichende personelle Ressourcen verfügen. Insbesondere auf kommunaler Ebene existiert ein großer Bedarf an zusätzlichen Tätigkeiten, etwa bei der Pflege öffentlicher Grünanlagen, der Unterstützung von Schulen und Kindertagesstätten, der Begleitung älterer Menschen, der Unterstützung sozialer Einrichtungen, beim Umwelt- und Naturschutz oder der Kultur- und Vereinsarbeit.
Gerade Kommunen kennen diese Bedarfe sehr genau. In vielen Städten existieren bereits heute umfangreiche Listen von Projekten und Tätigkeiten, die gesellschaftlich sinnvoll wären, aber bislang nicht umgesetzt werden können. Der Soziale Arbeitsmarkt kann diese Lücke schließen. Entscheidend ist dabei, dass diese Tätigkeiten keine regulären Arbeitsplätze verdrängen, sondern zusätzliche gesellschaftliche Leistungen ermöglichen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich die Einrichtung paritätisch besetzter Schiedsstellen aus Arbeitgebern des regulären Arbeitsmarktes und Anbietern im Sozialen Arbeitsmarkt.
Der Stundenlohn im SAFE-Modell liegt 7,50 EUR pro Stunde und ist steuerfrei. Bei Vollzeittätigkeit kann ein bisheriger Bürgergeld-Empfänger so ein monatliches Einkommen von etwa 1.700 EUR netto erreichen, eine Arbeitsloser nach dem bisherigen Arbeitslosengeld 1 netto 1.950 EUR. Der Stundenlohn im sozialen Arbeitsmarkt ist mit Absicht gedeckelt, damit das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt und reguläre Beschäftigung finanziell deutlich attraktiver ist. Die Steuerfreiheit der Einkünfte macht zugleich deutlich, dass es sich nicht um staatlich finanzierte Dauerarbeitsplätze handeln soll. Der Staat finanziert keine Stellen, sondern ergänzt die Existenzsicherung durch eine Einkommensmöglichkeit aus eigener Arbeit.
Jobs im Sozialen Arbeitsmarkt sind nicht nur offen für kurzfristig Arbeitslose oder für Übergangsphasen zwischen zwei Jobs, sondern auch für Menschen, die z.B. nur Teilzeit arbeiten können, um sich etwas hinzu zu verdienen. Damit wird der Soziale Arbeitsmarkt zu einem flexiblen Werkzeug, um Transferabhängigkeit zu vermindern – und letzten Endes ist er so gestaltet, um als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt zu dienen. Die Tätigkeiten können jederzeit beendet werden, wenn eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt aufgenommen wird oder eine selbstständige Tätigkeit entsteht.
Gleichzeitig sollen Beschäftigte im sozialen Arbeitsmarkt regelmäßig bei Fortbezug des Entgelts an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können. Das Ziel ist immer der Übergang in besser bezahlte Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt.
Bereich Familie: Was sind die Besonderheiten der Kinder- und der Bildungsgutschrift?
Die Kindergutschrift beträgt 0,5 G = 250 EUR und ist freiverfügbar, um die finanziellen Spielräume der Familie zu stärken. Die Bildungsgutschrift beträgt nochmals 0,5 G = 250 EUR für Kinder vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr (für Kinder bis zum 14. Lebensjahr ist die Bildungsgutschrift noch reduziert auf 150 EUR).
Im Unterschied zur Kindergutschrift ist die Bildungsgutschrift eine digitale, zweckgebundene Gutschrift und gezielt für Bildung und Entwicklung reserviert. Eingesetzt werden kann die Gutschrift z.B. für Kinderbetreuung, KiTa-Beiträge, Lernmittel, Mittagsverpflegung in der KiTa oder im Ganztagsschulbetrieb, aber auch für Klassenfahrten, Mitgliedschaft in Vereinen, den Besuch kultureller Veranstaltungen und weitere Aktivitäten. Die Bildungsgutschrift muss nicht sofort verbraucht werden, das bislang nicht genutzte Guthaben kann angespart und später verwendet werden.
Die Auszahlung der Kindergutschrift und das Aufladen der digitalen Bildungsgutschrift erfolgen ab der Geburt automatisiert durch das Finanzamt und werden mit Erreichen der Volljährigkeit beendet. In der Summe ergibt sich damit eine Förderung von 400 € monatlich bis zum 14. Lebensjahr und 500 € danach – bewusst oberhalb der heutigen Bürgergeldsätze!
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