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SAFE – Die Finanzierung

Wie steht es denn um die Finanzierung von SAFE? Was kostet es den Staat unterm Strich? Wer die Zahlen und Daten genau sehen will, findet hier alle Details:

Die haushaltsneutrale Finanzierung von SAFE

Die folgende Rechnung stellt dar, wie SAFE unter Normaljahresbedingungen haushaltsneutral finanziert werden kann. Sie trennt drei Ebenen:

  1. das künftige Steueraufkommen nach SAFE,
  2. die Kosten der SAFE-Gutschriften und Übergangspositionen,
  3. den Entfall bisheriger Leistungen, Zuschüsse und Kofinanzierungen.

Die gesonderte Abwicklung bestehender Rentenansprüche oberhalb des SAFE-Sockels wird gesondert behandelt und ist nicht Bestandteil dieser Hauptrechnung.

I. Steueraufkommen nach SAFE

I. Steueraufkommen
a) Steuerbasis SAFE vor Gutschriften/Freibeträgen2.800.000.000.000 €
b) Steuersatz SAFE33 %
c) Steueraufkommen aus SAFE-Steuerbasis924.000.000.000 €
d) Basisgutschriften ab 18 Jahre
68,4 Mio. Anspruchsberechtigte × 6.000 €
– 410.400.000.000 €
e) Altersgutschriften ab 67 Jahre bzw. Basisfinanzierung Bestandrenten
22,0 Mio. Anspruchsberechtigte × 6.000 €
– 132.000.000.000 €
f) Kindergutschriften/Bildungsgutschriften
davon:
Kindergutschriften 14,0 Mio x 3.000 € = 42.000.0000.0000 €
Bildungsgutschriften 0 – 12 Jahre 10,2 Mio x 1.800 € = 18.360.000.000 €
Bildungsgutschriften 13 – 17 Jahre 3,8 Mio x 3.000 € = 11.400.000.000 €
– 71.760.000.000 €
g) Studiengutschriften
2,4 Mio. dem Grunde nach BAföG-förderfähige Studierende × 3.000 €
– 7.200.000.000 €
h) Elterngutschriften
1,0 Mio. Empfängerjahre × 9.000 €
– 9.000.000.000
i) Arbeitslosengutschriften
1,0 Mio. Empfängerjahre × 3.000 €
– 3.000.000.000 €
j) Gutschriften insgesamt– 633.360.000.000 €
k) Steueraufkommen nach Gutschriften 290.640.000.000 €
l) geschätztes heutiges ESt-Aufkommen 2025– 341.100.000.000 €
m) Steuermindereinnahmen durch SAFE– 50.460.000.000 €

Erläuterung:

Die SAFE-Steuerbasis wird mit 2,8 Billionen Euro angesetzt.

Bei einem einheitlichen Steuersatz von 33 Prozent ergibt sich daraus ein Steueraufkommen von 924,0 Mrd. Euro vor Gutschriften.

Die Basisgutschrift beträgt 500 Euro monatlich beziehungsweise 6.000 Euro jährlich. Sie wird nicht schematisch an jede statistisch erfasste Person gezahlt, sondern an erwachsene SAFE-Anspruchsberechtigte. Für die Rechnung werden 68,4 Mio. erwachsene Anspruchsberechtigte angesetzt.

Die Altersgutschrift beträgt ebenfalls 500 Euro monatlich beziehungsweise 6.000 Euro jährlich. Angesetzt werden 22,0 Mio. Anspruchsberechtigte ab 67 Jahren. Davon entfallen rund 21,5 Mio. auf heutige Rentenbezieher. Diese Altersgutschrift bildet zusammen mit der Basisgutschrift den SAFE-Sockel von 1.000 Euro monatlich für Bestandsrentner. Zusätzlich werden rund 0,5 Mio. sonstige Personen ab 67 Jahren berücksichtigt. Ruhestandsbeamte werden in dieser Position nicht erfasst.

Die Kindergutschrift beträgt 250 Euro monatlich beziehungsweise 3.000 Euro jährlich für alle Minderjährigen. Zusätzlich wird eine Bildungsgutschrift angesetzt: 150 Euro monatlich für die Altersgruppe 0 bis 12 Jahre und 250 Euro monatlich für die Altersgruppe 13 bis 17 Jahre.

Die Studiengutschrift beträgt 250 Euro monatlich beziehungsweise 3.000 Euro jährlich. Maßgeblich ist nicht die Gesamtzahl aller Studierenden, sondern die Zahl derjenigen, die dem Grunde nach BAföG-förderfähig wären — unabhängig von Einkommen und Vermögen, aber abhängig von Ausbildungsart, Förderungsdauer und persönlichen Voraussetzungen einschließlich Aufenthaltsstatus.

Die Elterngutschrift beträgt 1,5 G, also 750 Euro monatlich beziehungsweise 9.000 Euro jährlich. Sie ersetzt die heutige Logik des Elterngeldes durch einen einheitlichen, zeitlich begrenzten Gutschriftenanspruch.

Die Arbeitslosengutschrift beträgt 0,5 G, also 250 Euro monatlich beziehungsweise 3.000 Euro jährlich. Sie ist als zeitlich begrenzte Leistung während der ALG-I-ähnlichen Bezugsphase ausgestaltet.

II. SAFE-Ausgaben außerhalb der Steuerseite

II. Ausgaben
a) Gesundheits- und Pflegegutschriften
68,4 Mio. Anspruchsberechtigte × 6.000 €
– 410.400.000.000 €
b) Sozialer Arbeitsmarkt– 17.300.000.000 €
c) Übergangsannahme freiwilliger Beamtenumstieg auf SAFE– 6.700.000.000 €
d) Härtefallgutschriften– 2.000.000.000 €
e) Abwicklungskosten DRV und BA €– 8.100.000.000 €
f) Kurzarbeitergeld– 1.000.000.000 €
g) Kosten SAFE insgesamt– 282.600.000.000 €

Erläuterung:

Die Gesundheits- und Pflegegutschrift beträgt 250 Euro monatlich beziehungsweise 3.000 Euro jährlich. Für die Finanzierungsrechnung werden 82,5 Mio. Anspruchsberechtigte angesetzt. Maßgeblich ist nicht die volle statistische Einwohnerzahl, sondern die Zahl der Personen mit rechtmäßigem gewöhnlichem Aufenthalt und Einbindung in den SAFE-Schutzbereich.

Der Soziale Arbeitsmarkt dient als Brücke für Personen, die nicht unmittelbar in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden können. Die angesetzten 17,3 Mrd. Euro beruhen auf der gesondert hergeleiteten SAFE-Modellrechnung für den Sozialen Arbeitsmarkt mit 1,2 Millionen Jahres-Vollzeitäquivalenten à 14.400 Euro.

Die Position „Übergangsannahme freiwilliger Beamtenumstieg“ ist keine Prognose, sondern eine vorsichtige Arbeitshypothese. Rechnerisch wird ein Brutto-Mehraufwand der öffentlichen Arbeitgeber von 10,0 Mrd. Euro unterstellt. Da entsprechende Umstiegszulagen der SAFE-Steuer unterliegen würden, flössen 3,3 Mrd. Euro zurück. Der Nettoeffekt beträgt daher 6,7 Mrd. Euro. Ruhestandsbeamte sind hiervon nicht betroffen.

Die Härtefallgutschriften werden mit 2,0 Mrd. Euro angesetzt. Sie sind kein Ersatz für eine Massensozialleistung, sondern ein eng begrenztes Sicherheitsventil für atypische Sonderlagen.

Das Kurzarbeitergeld bleibt als konjunkturelles Stabilisierungsinstrument erhalten. Der Ansatz von 1,0 Mrd. Euro ist ein Normaljahresansatz, keine Krisenobergrenze.

III. Entfall bisheriger Leistungen, Zuschüsse und Kofinanzierungen

Die folgende Tabelle enthält nur solche Leistungen, Zuschüsse und Kofinanzierungen, die durch die SAFE-Systematik ganz oder weitgehend ersetzt werden. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie institutionelle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII werden nicht angesetzt.

III. Entfall bisheriger Leistungen sowie Einsparungen

A. Rentenbezogene Bundesleistungen

1. Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich knappschaftlicher Rentenversicherung121.250.000.000 €

B. Arbeitsmarkt und Bürgergeld

2. Arbeitsmarktpolitik einschließlich Bürgergeld (Bürgergeld, Unterkunft/Heizung, aktive Arbeitsmarktpolitik, sonstige SGB-II-Leistungen)51.600.000.000 €
3. Kommunaler Restanteil Unterkunft und Heizung SGB II6.500.000.000 €
4. Kommunaler Anteil Verwaltungskosten SGB II1.200.000.000 €

C. Sozialhilfe nach SGB XII

5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung11.800.000.000 €
6. Hilfe zur Pflege5.300.000.000 €
7. Hilfe zum Lebensunterhalt1.600.000.000 €
8. Hilfen zur Gesundheit, besondere soziale Schwierigkeiten und andere Lebenslagen1.900.000.000 €

D. Familienleistungen

9. Kindergeld55.300.000.000 €
10. Kinderzuschlag3.300.000.000 €
11. Elterngeld7.100.000.000 €
12. Unterhaltsvorschuss1.300.000.000 €
13. Sonstige familien- und wohlfahrtspolitische Leistungen, soweit durch SAFE ersetzt10.200.000.000 €

E. Bildung und Wohnen

14. BAföG und individuelle Bildungsförderung3.400.000.000 €
15. Wohngeld, Bundes- und Länderanteil4.800.000.000 €

F. Gesundheit, Pflege, Beihilfe

16. Bundesleistungen im Aufgabenbereich Krankenversicherung18.400.000.000 €
17. Beihilfen für Krankheit, Pflege und Geburtsfälle22.000.000.000 €

G. Weitere ersetzte Leistungen und Zuschüsse

18. Landwirtschaftliche Sozialpolitik4.100.000.000 €
19. Historische Rentenansprüche / AAÜG-Entlastung Länder1.900.000.000 €
20. Sonstige kleinere Sozial-, Familien- und Teilhabeleistungen von Bund, Ländern und Kommunen, soweit durch SAFE ersetzt3.000.000.000 €
Entfall bisheriger Leistungen und Einsparungen insgesamt335.950.000.000 €

Erläuterung:

Die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung werden mit 121,25 Mrd. Euro angesetzt. Dieser Betrag umfasst die zentralen Bundesleistungen an die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Bundestag nannte für den Haushaltsentwurf 2025 Leistungen an die Rentenversicherung von 121,25 Mrd. Euro; in späteren Haushaltsunterlagen wurde für 2025 sogar ein Etatwert von 122,5 Mrd. Euro ausgewiesen. Für die SAFE-Rechnung wird der vorsichtigere Wert von 121,25 Mrd. Euro verwendet.

Der Block „Arbeitsmarktpolitik einschließlich Bürgergeld“ ersetzt die heutige Grundsicherungslogik für Erwerbsfähige. Der BMF-Haushaltsabschluss 2025 weist als wesentliche Ist-Werte unter anderem 29,0 Mrd. Euro Bürgergeld, 12,5 Mrd. Euro Kosten der Unterkunft und Heizung sowie weitere SGB-II- und arbeitsmarktpolitische Leistungen aus.

Zusätzlich wird der kommunale Anteil an den SGB-II-Verwaltungskosten berücksichtigt. Nach einer Auswertung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe betrugen die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2025 insgesamt 7,973 Mrd. Euro, davon 6,788 Mrd. Euro Bund und rechnerisch 1,185 Mrd. Euro kommunaler Finanzierungsanteil.

Die Sozialhilfe nach SGB XII wird gesondert ausgewiesen. Destatis meldete für 2024 Nettoausgaben von 20,2 Mrd. Euro. Darin enthalten waren 11,4 Mrd. Euro Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 5,3 Mrd. Euro Hilfe zur Pflege, 1,6 Mrd. Euro Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 1,9 Mrd. Euro für Hilfen zur Gesundheit, besondere soziale Schwierigkeiten und andere Lebenslagen. Für die SAFE-Rechnung werden diese Werte auf die gerundete Struktur von 20,6 Mrd. Euro fortgeführt.

Die Familienleistungen werden nicht mehr als unübersichtlicher Sammelblock geführt, sondern einzeln ausgewiesen. Die Familienkasse meldete für 2025 55,32 Mrd. Euro Kindergeld und 3,28 Mrd. Euro Kinderzuschlag. Beide Leistungen werden durch SAFE-Kinder-, Bildungs- und Basisgutschriften ersetzt.

Das Elterngeld wird mit 7,1 Mrd. Euro angesetzt. Der BMF-Haushaltsabschluss 2025 weist beim Elterngeld einen Ist-Wert von rund 7,1 Mrd. Euro aus.

BAföG und individuelle Bildungsförderung werden mit 3,4 Mrd. Euro angesetzt. Die Studiengutschrift ersetzt nicht jede Bildungsförderung, wohl aber den zentralen bedürftigkeitsgeprüften Förderansatz des heutigen Systems durch eine einfachere Gutschriftenlogik.

Das Wohngeld wird mit 4,8 Mrd. Euro angesetzt. Es umfasst den Bundes- und Länderanteil. SAFE ersetzt die heutige bedürftigkeitsgeprüfte Wohngeldlogik durch Basis-, Kinder-, Bildungs- und ergänzende Härtefallgutschriften.

Die Bundesleistungen im Aufgabenbereich Krankenversicherung werden mit 18,4 Mrd. Euro angesetzt. Diese Position ist nicht mit den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu verwechseln, sondern betrifft Bundesleistungen im Aufgabenbereich Krankenversicherung. Die Beihilfen für Krankheit, Pflege und Geburtsfälle werden gesamtstaatlich mit 22,0 Mrd. Euro angesetzt.

Die Position „Sonstige kleinere Sozial-, Familien- und Teilhabeleistungen“ wird bewusst niedrig mit 3,0 Mrd. Euro angesetzt. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass der heutige Sozialstaat nicht nur aus wenigen großen Leistungen besteht. Das ifo Institut hat auf Bundesebene 502 verschiedene Sozialleistungen identifiziert. Für SAFE wird daraus kein großer Pauschalbetrag abgeleitet, sondern lediglich ein begrenzter Restansatz für kleinere Leistungen, die durch das Gutschriftensystem entfallen.

Nicht angesetzt werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie betreffen ein besonderes aufenthaltsrechtliches Leistungsregime und werden nicht automatisch durch die allgemeine SAFE-Anspruchsberechtigung ersetzt. Ebenfalls nicht angesetzt werden institutionelle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII, weil diese überwiegend keine unmittelbaren Transferleistungen an Haushalte sind.

IV. Saldierung


a) Steuermindereinnahmen durch SAFE– 50.460.000.000 €
b) Kosten SAFE insgesamt– 282.600.000.000 €
c) Entfall bisheriger Leistungen und Einsparungen335.950.000.000 €
Saldo ohne Rationalisierungsdividende und ohne Wachstumseffekte2.890.000.000 €

Ergebnis:

SAFE ist unter den dargestellten Annahmen haushaltsneutral finanzierbar. Die Rechnung enthält weder Wachstumseffekte noch eine zusätzliche Rationalisierungsdividende aus Bürokratieabbau. Sie zeigt vielmehr, dass bereits die Neuordnung bestehender Steuer-, Transfer- und Zuschussstrukturen ausreicht, um die laufende SAFE-Architektur mit einem rechnerischen Sicherheitsabstand von rund 2,9 Mrd. Euro darzustellen.

Die zusätzlichen Kosten des Ausstiegs aus der Rentenversicherung und die Sicherstellung der Rentengarantie gehen nicht in die SAFE-Gesamtrechnung ein, weil sie außerhalb der eigentlichen SAFE-Systematik stehen und ebenso ergebnisneutral gesondert dargestellt werden.

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