Wichtige Begriffe rund um SAFE
Rund um das SAFE-Konzept gibt es einige Begriffe, die wichtig fürs Verständnis sind. Hier also eine Art Wörterbuch oder Glossar mit der Erklärung der wichtigsten Begriffe.
Vorab noch ein wichtiger Hinweis zu den Höhen der Gutschriften: Sowohl die Basisgutschrift in Höhe von 6.000 EUR pro Jahr als auch die anderen Gutschriften basieren auf Zahlen des Jahres 2025 und sollen der jährlichen Inflationsrate angepasst werden. Da die Inflationsrate im Jahr 2025 bei durchschnittlich 2,2 Prozent lag, würde die Basisgutschrift im nächsten Jahr angepasst auf 6.132 EUR – und ebenso die anderen Gutschriften. Im folgenden Jahr würden die Gutschriften wieder angepasst um die Inflationsrate im Jahr 2026. Und so weiter. In allen Texten und Erläuterungen wird jedoch die Zahl von 6.000 EUR genannt und wenn plötzlich die Rede ist von 6.132 EUR, so könnte dies für weniger aufmerksame Leser verwirrend wirken. Aus diesem Grund belassen wir es bei 6.000 EUR mit dem Hinweis, dass diese Zahl jedes Jahr um die Inflation erhöht werden soll.
Altersgutschrift
Zur Absicherung gegen Altersarmut und als bedingungsloser Ersatz für die Grundsicherung wird zukünftig ab Vollendung des 67. Lebensjahres ergänzend zur -> Basisgutschrift von 500 € monatlich eine Altersgutschrift in gleicher Höhe ausgezahlt. Basierend auf den Zahlen von 2025 betragen beide Gutschriften zusammen also 1.000 €.
35 Prozent der aktuellen Rentner beziehen geringere Renten. Damit ist die steuerfinanzierte Altersgutschrift zugleich ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut.
Arbeitslosengeld 1 (ALG 1)
Das ALG1 wird von der Agentur für Arbeit an Versicherte geleistet, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und nachweisen können, in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in die gesetzliche -> Arbeitslosenversicherung eingezahlt zu haben. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 2 (jetzt -> Bürgergeld), das eine Sozialleistung für Bedürftige ist, handelt es sich beim ALG 1 um eine Leistung, die auf vorherigen Beitragszahlungen beruht. Das ALG 1 beträgt in der Regel 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (67 % für Arbeitslose mit Kindern). Die Bezugsdauer hängt vom Alter und der Dauer der vorherigen Beschäftigung ab, und reicht von 6 bis maximal 24 Monaten. Die Arbeitslosenversicherung und das ALG1 werden im Rahmen der SAFE-Umstellung gestrichen und durch eine -> Arbeitslosengutschrift ersetzt.
Arbeitslosengeld 2 (ALG 2)
Das ALG 2, besser bekannt als „Hartz IV“, wurde 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter dem SPD-Kanzler Gerhard Schröder eingeführt und 2023 leicht verändert in -> Bürgergeld umbenannt.
Arbeitslosengutschrift
Die Arbeitslosengutschrift in Höhe von 250 € monatlich (auf der Basis von 2025) ersetzt für angestellte Arbeitnehmer zusammen mit der Basisgutschrift von 500 €, zusammen also 750 €, das bisherige -> Arbeitslosengeld 1 (ALG 1). Der Einfachheit halber wird im Modell die Bezugsdauer an die Regelungen des bisherigen ALG1 angelehnt. Statt der 12-monatigen Einzahlung in die -> Arbeitslosenversicherung ist zukünftig ein 12-monatiges Beschäftigungsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt (nicht im -> Sozialer Arbeitsmarkt) und einem daraus resultierenden positiven Steuersaldo die Mindestvoraussetzung. Da die bisherigen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern dem Arbeitnehmereinkommen zugeschlagen werden, besteht der Spielraum für den Abschluss freiwilliger Arbeitslosenversicherungen, wenn dies gewünscht ist. Alternativ steht auch Beziehern der Arbeitslosengutschrift die Teilnahme am -> Sozialen Arbeitsmarkt frei.
Arbeitslosenversicherung (gesetzlich)
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanzierte Pflichtversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland, die materielle Folgen von Arbeitslosigkeit über das -> Arbeitslosengeld 1 abfedern soll und Eingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben finanziert. Sie bei SAFE wie alle gesetzlichen Sozialversicherungen abgeschafft und durch die -> Arbeitslosengutschrift ersetzt.
BAFöG
Abkürzung für das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“, dass die staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende in Deutschland. BAFöG wird einkommensabhängig gewährt und soll sicherstellen, dass niemand aufgrund fehlender finanzieller Mittel von der Ausbildung ausgeschlossen wird, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Der BAföG-Satz besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Bei SAFE erfolgt die Förderung von Studierenden über die Kombination der -> Basisgutschrift von 500 € monatlich zuzüglich einer -> Studiengutschrift von 250 €, zusammen also 750 € (auf der Basis von 2025). Das Schüler-BAFöG wird durch die Bildungsgutschrift bzw. mit Vollendung des 18. Lebensjahrs durch die Basisgutschrift ersetzt.
Basisgutschrift
Die Basisgutschrift ist ein Kernelement der neuen Steuer- und Sozialstaatsformel, in der sie als „G“ bezeichnet wird. Sie ersetzt alleine oder in Kombination mit Zusatzgutschriften die meisten bislang individuellen unmittelbaren staatlichen Transferleistungen und entspricht vom Prinzip her der -> negativen Einkommensteuer nach dem Konzept des US-amerikanischen Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton -> Friedman.
Bestandsrenten
Als „Bestandsrenten“ werden sämtliche Rentenansprüche gegenüber der gesetzlichen -> Rentenversicherung bezeichnet, sowohl für aktuelle Rentenbezieher als auch für zum Zeitpunkt der Umstellung bestehende Rentenansprüche oberhalb von 1.000 € monatlich auf der Basis von 2025 (-> Basisgutschrift plus -> Altersgutschrift). Diese Rentenansprüche werden einschließlich der zugesagten Anpassungen als Besitzstand garantiert. Die Kosten werden über eine –> Sonderabgabe auf Jahreseinkommen über 50.000 € gedeckt.
Bildungsgutschrift
Die Bildungsgutschrift ist eine Ergänzung zur -> Kindergutschrift bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Um die Haushaltsneutralität des SAFE-Konzepts zu wahren, beträgt die Bildungsgutschrift bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 150 €, danach 250 € pro Monat. Das Ziel muss die Anhebung auf einheitlich 250 € pro Monat auf der Basis von 2025 sein.
Kindergutschrift plus Bildungsgutschrift sind immer höher als die aktuellen gestaffelten -> Bürgergeld-Regelsätze für Kinder und Jugendliche und ersetzen diese zukünftig. Im Gegensatz zur Kindergutschrift wird die Bildungsgutschrift nicht direkt ausgezahlt, sondern als digitales Guthaben, das monatlich aufgeladen wird, wobei nicht verwendetes Bildungsgeld nicht verfällt, sondern angespart und ein eventueller Rest ggf. mit Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt wird.
Das Bildungsgeld ist zweckgebunden und kann u.a. für Betreuungsleistungen, Lernmittel, Schul- oder KiTa-Essen, Klassenfahrten, Vereinsmitgliedschaften und außerschulische Bildungsangebote verwendet werden. Es soll dazu dienen, diskriminierungsfrei und unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern die Chancengleichheit zu erhöhen. Die -> Familienförderung wird mit der neuen Komponente Bildungsgutschrift signifikant verbessert.
Bürgergeld (demnächst wieder Grundsicherung)
Das Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherungsleistung in Deutschland, die Menschen mit geringem oder keinem Einkommen finanziell unterstützt, um ihr menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern und, so die Absicht, sie auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu fördern. Es ersetzt seit Januar 2023 das frühere -> Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) und umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie zur Eingliederung in Arbeit durch Weiterbildung und Qualifizierung. Das Bürgergeld soll den Grundbedarf für Ernährung, Kleidung, Strom und Wohnen und Heizung zu decken. Die Unterstützung erfolgt über Regelsätze sowie Übernahme der Kosten für Wohnung und Heizung. Ein zentrales Ziel ist es, Menschen durch Beratung, Vermittlung und Qualifizierung wieder in Arbeit zu bringen. Mit SAFE wird das Bürgergeld für Erwachsene im erwerbsfähigen Alter durch die Komponenten -> Basisgutschrift und -> Sozialer Arbeitsmarkt ersetzt, über den auch die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt wird. Ein Hauptkritikpunkt am Bürgergeld und dessen Vorgänger Arbeitslosengeld II (ALG II) ist, dass die Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung zu gering sind. Vor dem Bürgergeld
Das frühere Arbeitslosengeld II wurde Hartz IV genannt, weil es durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ eingeführt wurde, das wiederum von einer Kommission unter Leitung des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz entwickelt worden war. Das ALG II oder Hartz IV war Vorläufer des -> Bürgergeldes.
Bürgerversicherung
Die Bürgerversicherung wurde von der SPD als Gegenentwurf zur Kopfpauschale der CDU entwickelt, um die Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nachhaltig und sozial gerecht zu gestalten: Alle Bürger, einschließlich Selbstständiger, Beamter und Gutverdienender jenseits der Beitragsbemessungsgrenze sollten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, die sich statt nur Gehaltseinkommen auch an anderen Einkommensarten inklusive Kapitalerträgen, Mieteinnahmen usw. orientieren sollten.
-> SAFE greift mit der -> Gesundheits- und Pflegegutschrift das Prinzip der breiteren Finanzierungsbasis auf, setzt dies aber statt durch komplizierte Beitragsfinanzierung durch die wesentlich effizientere und unbürokratische Steuerfinanzierung um.
Elterngutschrift
Die Elterngutschrift in Höhe von 500 € monatlich ersetzt zusammen mit der gleich hohen -> Basisgutschrift, also zusammen 1.000 € auf der Basis von 2025, das bisherige „Elterngeld“, wobei Bezugsdauer und die Möglichkeit der Aufteilung der bisherigen Regelung entsprechen. Aktuell wird das Elterngeld 12 Monate lang gezahlt, ggf. noch zwei zusätzliche Monate für ein zweites Elternteil, bei Alleinerziehenden sind es 14 Monate.
Erziehungsgutschrift
Diese Komponente des SAFE-Konzepts kann zumindest ab Umstellung auf Grund fehlender Gegenfinanzierung noch nicht umgesetzt werden. Dennoch ist es neben der -> Kindergutschrift sowie der -> Bildungsgutschrift die dritte Säule des vollständigen SAFE-Konzeptes in Bezug auf F = Familie.
Die Erziehungsgutschrift soll bei optimaler Umsetzung als eine zweckgebundene monatliche Pauschale in Höhe von 250 € (Basis 2025) gezahlt werden, die ausschließlich zum Vermögensaufbau und damit zur Alterssicherung der Eltern beiträgt, z.B. über festgelegte Anteile zertifizierter Fonds. Über dieses Vermögen kann mit Vollendung des 67. Lebensjahres frei verfügt werden, alternativ kann es bereits vorher für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden. Es ist auch denkbar, dass die monatlichen Zahlungen Bestandteil der Finanzierung sind. Dies wäre eine zusätzliche Förderung von Familien mit Kindern in Höhe von 54.000 € pro Kind. Sofern sich die erwarteten Steuermehreinnahmen auf Grund von SAFE-Wachstumseffekten realisieren, sollte nach Anhebung der Bildungsgutschrift auf einheitlich 250 € die Einführung der Erziehungsgutschrift erfolgen.
Finanzamt
Dem Finanzamt kommt im SAFE-System eine zentrale Rolle zu, da es zukünftig alle wesentlichen Finanzbeziehungen zwischen Staat und Bürgern regelt, die in die neue Steuer- und Sozialstaatsformel -> N = B – B x T +G integriert sind. Diese Zusammenfassung ist nicht nur eine enorme Vereinfachung und Erleichterung für die Bürger, sondern auch eine drastische Effizienzsteigerung auf staatlicher Seite.
Durch den Verzicht auf individuelle Anspruchsgrundlagen und deren aufwändige Bearbeitung, Prüfung und regelmäßige Überwachung zugunsten von pauschalen Gutschriften an Hand objektiv feststellbarer Kriterien wird bürokratischer Aufwand in großem Stil beseitigt. Verbleibende notwendige Interaktionen werden auf ein Minimum reduziert, die Abwicklung kann weitestgehend durch eine hochgradig automatisierte, KI-gestützte zentrale IT-Lösung erfolgen. Die Steuer-ID wird die zentrale Schnittstelle zwischen Bürger und Staat.
Friedman, Milton
Milton Friedman (1912 – 2006) war ein einflussreicher US-amerikanischer Ökonom, der als einer der führenden Vertreter der Chicagoer Schule und des Monetarismus gilt. 1976 erhielt er den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften für seine Arbeiten zur Geldtheorie und makroökonomischen Analyse. Friedman betonte die Bedeutung der Geldmenge für die Inflation und Wirtschaftsstabilität, kritisierte keynesianische Interventionen und plädierte für freie Märkte, begrenzte staatliche Eingriffe und individuelle Freiheit. Sein Buch „Capitalism and Freedom“ (1962) argumentiert, dass wirtschaftliche Freiheit die Grundlage für politische Freiheit ist.
Friedman war ein Verfechter von Deregulierung, Steuersenkungen und prominenter Befürworter der -> negativen Einkommensteuer (Negative Income Tax, NIT), die er in seinem Buch „Capitalism and Freedom“ (1962) ausführlich beschrieb. Die Idee war, das Sozialsystem zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren, indem Personen oder Haushalte mit Einkommen unter einer bestimmten Schwelle direkte Geldzahlungen vom Staat erhalten, anstatt traditioneller Sozialhilfeleistungen.
Gesundheits- und Pflegegutschrift
Mit dieser Gutschrift übernimmt -> SAFE wesentliche Elemente der von der CDU entwickelten -> Kopfpauschale und der als Gegenentwurf von der SPD konzipierten -> Bürgerversicherung zur Finanzierung der Krankenkassen und Pflegeversicherungen und führt beide zunächst gegensätzlichen Konzepte in einer zukunftsfähiger Lösung zusammen. Dabei werden die konzeptionellen Schwächen beider Vorschläge durch Umstellung auf eine Steuerfinanzierung und Ausweitung der Leistungen auch auf alle Personen außerhalb der bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung beseitig.
Die Gesundheits- und Pflegegutschrift ist vom Prinzip nichts anderes als eine Form der negativen Einkommensteuer, nur dass diese nicht ausgezahlt bzw. in den Steuertarif eingebunden, sondern direkt an die Kassen für eine Basisabsicherung ausgezahlt wird. Die Versicherten entscheiden über die Kasse Ihrer Wahl und können diese jährlich wechseln.
Der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse wird faktisch aufgehoben, beide Kassenarten treten in einen Wettbewerb. Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, über die Basisleistungen hinausgehende Zusatzverträge abzuschließen oder nicht abgedeckte Leistungen aus eigener Tasche zu bezahlen.
Grundeinkommen (aktivierend)
Die -> Basisgutschrift bei -> SAFE in Höhe von 500 € monatlich ist, da sie ausnahmslos für jeden Erwachsenen ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt, ein „aktivierendes“ Grundeinkommen, das allerdings wie auch weitere Gutschriften (mit Ausnahme der direkt ausgezahlten -> Kindergutschrift und der digital bereitgestellten zweckgebundenen -> Bildungsgutschrift) integraler Bestandteil des Steuertarifs sind. Sofern das Jahreseinkommen über 18.182 € liegt (Grundlage 2025), wirkt die Basisgutschrift faktisch wie ein Freibetrag in dieser Höhe.
Wenn das Jahreseinkommen niedriger und damit die Steuerschuld geringer ist als dieser Betrag oder überhaupt kein Einkommen vorliegt, wird die Differenz zwischen Steuerschuld und Basisgutschrift über das Finanzamt ausgezahlt. Die Basisgutschrift dürfte nicht ausreichen, um neben den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auf geringem Niveau auch Wohnen und Heizen zu bezahlen, sofern man nicht in einer Gemeinschaft unterkommt. Um mehr Geld zu erhalten, muss jeder, der erwerbsfähig ist und kein Einkommen auf dem regulären Arbeitsmarkt erzielen kann, eine gemeinnützige Gegenleistung auf dem -> Sozialen Arbeitsmarkt erbringen. Diese Möglichkeit wird ihm jedoch im Rahmen von SAFE garantiert, so dass durch „Aktivierung“ ein Monatseinkommen von bis zu 1.700 € netto erzielt werden kann.
Durch die Deckelung des Stundensatzes mit einem Abstand auch zum Niedriglohnsektor des regulären Arbeitsmarktes bleibt der Übergang zu einer Beschäftigungsaufnahme außerhalb des Sozialen Arbeitsmarktes attraktiv. Entscheidend für das „aktivierende Grundeinkommen“ ist das Prinzip, dass es über die Basisgutschrift bzw. andere pauschale Gutschriften hinaus keine Leistung ohne Gegenleistung gibt.
Nur für diejenigen, die nachweislich erwerbsgemindert oder nicht erwerbsfähig sind, gibt es individuell zu beantragende -> Härtefallgutschriften. Damit unterscheidet sich SAFE grundlegend von den bekannten Fällen eines „bedingungslosen“ Grundeinkommens, siehe auch -> Grundeinkommen (bedingungslos).
Grundeinkommen (bedingungslos)
Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) reicht bis ins 16. Jahrhundert zurück. Seit den 2000er-Jahren hat das BGE durch Pilotprojekte und globale Debatten, getrieben durch wirtschaftliche und technologische Entwicklungen, erheblich an Relevanz gewonnen. Insbesondere moderne Tech-Visionäre wie Elon Musk (Tesla, SpaceX, xAI), Mark Zuckerberg (Meta, Facebook), Bill Gates (Microsoft, Gates Foundation) oder Sam Altman (OpenAI) sehen ein BGE oder Zwischenstufen als Zukunftsmodell, um auf eine durch KI und Robotik dramatisch veränderte Arbeitswelt zu reagieren. Allerdings stellt Gates fest, dass selbst die USA für ein BGE noch nicht reich genug seien und befürwortet Zwischenschritte.
Tatsächlich ist das BGE eher ein Modell für die Zukunft, wenn im Zuge der unschwer vorhersehbaren Verschiebung der Anteile von menschlicher Arbeit zu KI-/Robotik-gestützter Wertschöpfung ein bestimmter Kipppunkt erreicht bzw. überschritten wird. Aktuell sind die Modelle eines BGE mit monatlichen Garantiezahlungen für alle schlechterdings nicht zu finanzieren. Im Rahmen der Entwicklung von -> SAFE zu einem haushaltsneutral zu finanzierenden aktivierenden Grundeinkommen, siehe -> Grundeinkommen (aktivierend), sind auch alle bekannten BGE-Modell untersucht worden. Die Einschätzung von Gates für die USA trifft für Deutschland erst recht zu. Allerdings kann im Rahmen von SAFE bei dem absehbaren Wandel der Arbeitswelt durch KI und Automatisierung sehr flexibel durch einfache Parameter-Anpassungen auf Veränderungen reagiert werden. Die entscheidende Variable ist dabei die theoretisch beliebig skalierbare Basisgutschrift, auch ist die Finanzierung nicht an eine spezielle Steuerart gebunden. Ohne hierauf aktuell eine Antwort zu haben, werden die revolutionären Veränderungen durch KI und Robotik werden über kurz oder lang zwangsläufig zu Veränderungen in der Zusammensetzung des Steueraufkommens führen müssen. SAFE ist dafür gewappnet.
Gutschriften
Die Gutschriften, die in der neuen Steuer- und Sozialstaatsformel -> N = B – B x T + G unter „G“ zusammengefasst sind, sind eine zentrale Größe des SAFE-Konzepts. Sie ersetzen in pauschaler Form die meisten bisherigen direkten Sozialtransfers und sind als eine -> negative Einkommensteuer zugleich Bestandteil des Steuertarifs. Die zentrale Größe ist die -> Basisgutschrift.
Weitere Gutschriften innerhalb des Steuertarifs sind die -> Altersgutschrift, die -> Elterngutschrift, die -> Arbeitslosengutschrift, die -> Studiengutschrift sowie bei nachgewiesener Berechtigung die -> Härtefallgutschrift.
Gutschriften im Rahmen der Familienförderung, also die -> Kindergutschrift, die -> Bildungsgutschrift und möglichst zeitnah auch die -> Erziehungsgutschrift, werden außerhalb des Steuertarifs unmittelbar geleistet.
Härtefallgutschrift
Für den Fall, dass durch langfristige Erkrankungen, schwerwiegende Unfälle oder Behinderungen keine oder nur teilweise Erwerbsfähigkeit gegeben ist und z.B. die Wohnung gesichert werden muss. In diesem Fall kann nach klar umrissenen Kriterien eine befristete oder dauerhafte zusätzliche individuelle Härtefallgutschrift als überprüfbare Einzelfallentscheidung gewährt werden:
- Stufe 1 mit 0,5 G (250 €)
- Stufe 2 mit 1 G (500 €)
- Stufe 3 mit 1,5 G (750 €)
- Stufe 4 mit 2 G (1.000 €)
Inflationsausgleich
Die im -> SAFE-Konzept genannten Beträge für die unterschiedlichen Gutschriften beziehen sich auf das Jahr 2025. Zum Zeitpunkt der Umsetzung und danach fortlaufend jährlich sind diese, sofern keine anderen Mechanismen festgelegt werden, entsprechend der Inflationsrate anzupassen. Hinsichtlich des Steueraufkommens wird damit durch Anpassung der Basisgutschrift die inflationsbedingte „kalte Progression“ ausgeglichen.
Kindergeld
Das bisherige Kindergeld wird bei -> SAFE durch die -> Kindergutschrift in gleicher Höhe (250 € monatlich, Basis 2025) ersetzt, dass wiederum zukünftig durch eine zweckgebundene digitale –> Bildungsgutschrift ergänzt wird. Der alternative Kinderfreibetrag für höhere Einkommen entfällt.
Kindergutschrift
Die Kindergutschrift ersetzt das bisherige -> Kindergeld sowie den alternativen steuerlichen Kinderfreibetrag für höhere Einkommen und beträgt 250 € monatlich pro Kind auf der Basis von 2025.
Kopfpauschale
Die Herzog-Kommission (offiziell „Kommission Soziale Sicherheit“), eingesetzt 2003 von der CDU unter Leitung von Altbundespräsident Roman Herzog, entwickelte Vorschläge zur Reform der Sozialversicherungssysteme, um sie vor dem demografischen Wandel und steigenden Beitragssätzen zu schützen. Für die Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung konzipierte sie die Kopfpauschale als zentrales Element: Jeder Versicherte zahlt einen festen Betrag pro Kopf und Monat unabhängig vom Einkommen. Geringverdiener, Rentner und Familien sollten Zuschüsse aus Steuermitteln erhalten, um Härten zu mildern. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind prämienpflichtig, sollten aber subventioniert werden.
Das Konzept zielte auf Nachhaltigkeit ab, wurde jedoch zu Recht als sozial unausgewogen kritisiert und blieb auf die gesetzlichen Krankenversicherungen beschränkt. -> SAFE übernimmt das Grundprinzip der Kopfpauschale, beseitigt aber mit seiner -> Gesundheits- und Pflegegutschrift die konzeptionellen Schwächen durch die Umstellung auf eine Steuerfinanzierung und damit Einbeziehung aller Steuerzahler bei gleichzeitiger Ausweitung der Leistungen auch auf Personen außerhalb der
bisherigen gesetzlichen Krankenversicherung.
Krankenkassen
Die gesetzlichen ebenso wie die privaten Kranken- und Pflegekassen bleiben nach Umstellung von der gesetzlichen-> Krankenversicherung bestehen, werden jedoch auf festgelegte Basisleistungen für die zukünftig steuerfinanzierte -> Gesundheits- und Pflegegutschrift verpflichtet. Es steht ihnen frei, im Wettbewerb untereinander diese Leistungen auszuweiten. Ebenso sind sie frei, Zusatzversicherungen für durch die Gesundheits- und Pflegegutschrift nicht abgedeckte Leistungen anzubieten. Als Nebeneffekt des daraus entstehenden Wettbewerbs wird eine Marktbereinigung erwartet.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung wird ebenso wie die gesetzliche
-> Pflegeversicherung in ihrer bestehenden Form abgeschafft und im -> SAFE-Modell durch eine steuerfinanzierte -> Gesundheits- und Pflegegutschrift ersetzt.
Kurzarbeitergeld
Das Kurzarbeitergeld bleibt wie bisher als bewährtes arbeitsmarktpolitisches Instrument bestehen, wird aber zukünftig nicht mehr bei der Agentur für Arbeit beantragt und bewilligt, sondern beim Finanzamt. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln.
N = B (1-T) + G
Bei dieser Gleichung handelt es sich um die Kurzform der neuen Steuer- und Sozialstaatsformel für -> SAFE „Nettoeinkommen gleich Bruttoeinkommen mal ( eins minus Steuersatz) plus Gutschrift(en). Diese Formel ersetzt das bestehende deutsche Einkommensteuergesetz sowie gleich mehrere Sozialgesetzbücher.
Negative Einkommensteuer
Das Prinzip einer „negativen Einkommensteuer“ („Negative Income Tax“, kurz „NIT“) wurde vom US-amerikanischen Nobelpreisträger Milton -> Friedmann in seinem 1962 erschienen Buchh „Capitalism and Freedom“ (1962) ausführlich beschrieben: Die NIT würde Steuerzahler mit niedrigem Einkommen nicht besteuern, sondern ihnen einen Zuschuss gewähren, der proportional zur Differenz zwischen ihrem Einkommen und einer festgelegten Einkommensgrenze ist. Beispiel: Bei einer Schwelle von 20.000 € und einer NIT-Rate von 50 % würde jemand mit einem Einkommen von 10.000 € eine Zahlung von 5.000 € erhalten, sodass das Gesamteinkommen 15.000 € beträgt. Mit steigendem Einkommen nimmt die Zuschusszahlung ab, wodurch Anreize zur Arbeit erhalten bleiben. Ziel ist eine Effizienzsteigerung durch Vereinfachung des Wohlfahrtssystems mittels Ersatz komplexer Sozialprogramme. Im Gegensatz zu traditionellen Sozialhilfen, die bei Einkommenssteigerungen abrupt gekürzt werden (siehe -> Bürgergeld), reduziert die NIT den Zuschuss graduell, was die Motivation zur Erwerbstätigkeit fördert. Empfänger entscheiden selbst, wie sie die Zahlungen nutzen, was mit Friedmans Fokus auf individuelle Freiheit übereinstimmt. -> SAFE beinhaltet die negative Einkommensteuer als wesentliches Kernelement der Steuer- und Sozialstaatsreform, berücksichtigt aber die Unterschiede zwischen dem US-amerikanischen und dem bundesdeutschen Wohlfahrtssystem. Gleichzeitig beseitigt SAFE den Kritikpunkt einer soziale Unausgewogenheit. Während Friedmann überdies dem Vorwurf ausgesetzt war, sein Modell wäre – bezogen auf die USA – zu teuer, war bei der Konzipierung von SAFE eine
weitgehend haushaltsneutrale Umsetzung immer entscheidendes Kriterium, um den theoretischen
Ansatz praxistauglich zu machen.
Pflegeversicherung (gesetzlich)
Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung soll die finanzielle und organisatorische Absicherung von Pflegebedürftigen gewährleistet. Sie deckt Kosten für Pflegeleistungen (z. B. häusliche oder stationäre Pflege) für Versicherte, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter pflegebedürftig sind. Finanziert wird sie durch einkommensabhängige Beiträge, geteilt zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, und arbeitet im Umlageverfahren. Ziel ist die Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie die Förderung der Pflegequalität. Wie die gesetzliche Krankenversicherung wird sie im Rahmen der Umstellung auf SAFE abgeschafft und durch die -> Gesundheits- und Pflegegutschrift in Form einer steuerfinanzierten Kopfpauschale ersetzt, aus der die Pflegekassen im Rahmen der Haushaltsneutralität grundfinanziert werden. Zusatzversicherungen sind unbenommen.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wird ersatzlos abgeschafft. Die Altersabsicherung beruht im Rahmen des -> SAFE-Konzepts zukünftig auf den beiden Säulen einer steuerfinanzierten -> Altersgutschrift, die auf der Basis von 2025 monatlich 500 € und zusammen mit der gleich hohen -> Basisgutschrift 1.000 € beträgt, sowie einer privaten Vermögensbildung. Diese Umstellung von einer unrentablen erzwungenen Beitragsfinanzierung auf eine rentable freiwillige Kapitaldeckung wird dadurch ermöglicht, dass die bisherigen Arbeitgeberanteile zu den gesetzlichen Sozialversicherungen den Arbeitnehmereinkommen zugeschlagen werden.
SAFE
Die Abkürzung steht für die Begriffe „Steuern, Arbeit, Familie, Existenz“ und umschreibt, dass es sich bei diesem Konzept um eine umfassende, ganzheitliche und mit den einzelnen Komponenten ineinander greifende Reform zur Vereinfachung des Steuersystems (S), zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes (A), zur besseren Förderung von Familien mit Kindern (F) und zur Reform des Sozialstaates als verantwortungsvolle Existenzsicherung (E) handelt. Zugleich steht SAFE für die größte Entlastungsinitiative und den größten Bürokratieabbau in der Geschichte Deutschlands. Die Umsetzung ist haushaltsneutral möglich und verspricht einen starken Impuls für neue wirtschaftliche Dynamik und damit verbundene beträchtliche Wachstumseffekte. Auf Grund des radikalen Verzichts auf Komplexität ist die Umsetzung kurzfristig und im Zeitraum einer einzigen Legislaturperiode möglich.
Sonderabgabe
Zur Abwicklung bestehender Renten und Rentenansprüche über 1.000 € monatlich ist eine Kraftanstrengung erforderlich. Diese wird nach dem hier vorgeschlagenen Modell über eine Sonderabgabe auf Jahreseinkommen über 50.000 € erbracht. Es handelt sich um eine befristete und degressive Abgabe für höhere Einkommen. Dennoch profitieren auch diejenigen, die diese Abgabe zu leisten haben, von der SAFE-Reform und einem höheren eigenen Nettoeinkommen Es handelt sich nicht um einen Steueraufschlag wie beim bisherigen Solidaritätszuschlag, der im großen Topf der allgemeinen Steuereinnahmen verschwindet, sondern um eine zweckgebundene Abgabe, die in dem Moment erlischt, wenn der Abgabezweck entfällt.
Sozialer Arbeitsmarkt
Zusammen mit der -> Basisgutschrift stellt der Soziale Arbeitsmarkt als zweite Säule des Konzepts eines aktivierenden Grundeinkommens – siehe auch -> Grundeinkommen (aktivierend) – den Ersatz für -> Bürgergeld und Wohngeld sowie weitere Zusatzleistungen dar. Insgesamt kann in der Kombination von Basisgutschrift und Beschäftigung im Sozialen Arbeitsmarkt ein monatliches Einkommen von bis zu 1.700 € erzielt werden.
Studiengutschrift
Die Studiengutschrift in Höhe von 250 € monatlich (basierend auf 2025) ersetzt zusammen mit der -> Basisgutschrift von 500 € mit insgesamt 750 € das bisherige -> BAFöG für Studierende. Im Vergleich zum BAFöG entfallen die hälftige Auszahlung als Darlehen und jegliche Bewilligungsbürokratie.