SAFE: So gelingt der Renten-Exit
Wenn zu Stichtag X das vorhandene Rentensystem abgeschaltet und das SAFE-System angeschaltet werden soll – wie lässt sich das bewerkstelligen? Auch hierfür ist eine passgenaue Lösung entwickelt: der Renten-Exit.
Der Renten-Exit als zentrale Herausforderung des Systemwechsels
Ein geordneter Ausstieg aus dem umlagefinanzierten Rentensystem ist nur möglich, wenn zwei Anforderungen gleichzeitig erfüllt werden.
Erstens dürfen heutige Rentnerinnen und Rentner nicht vertrauenswidrig schlechter gestellt werden. Ihre bestehenden Alterseinkommen beruhen auf langjährigen Erwerbsbiografien, Beitragszahlungen, gesetzlichen Zusagen und darauf aufgebauten Lebensplanungen.
Zweitens darf der Bestandsschutz nicht so ausgestaltet werden, dass er den Systemwechsel finanziell unmöglich macht. SAFE soll nicht das bestehende Umlagesystem unter anderem Namen fortführen, sondern eine neue Ordnung schaffen: Basisabsicherung, klare Steuerfinanzierung, Kapitalbildung und ein auslaufender Übergang für bestehende Rentenansprüche.
Die entscheidenden Punkte sind daher die Bestandsgarantie und ihre Finanzierung nach Wegfall der bisherigen Beitragseinnahmen.
SAFE schützt das bisher verfügbare gesetzliche Renteneinkommen heutiger Rentnerinnen und Rentner. Für den Rentenbestand wird dabei eine Übergangsregel angewendet: Wer zum Umstellungszeitpunkt rechtmäßig eine gesetzliche Rente bezieht, wird für die Rentenabwicklung mit einem Sockel von 1.000 Euro monatlich berücksichtigt. Dieser Sockel ist keine allgemeine Vorverlagerung der regulären SAFE-Altersgutschrift für alle Personen unter 67, sondern Teil der Abwicklung des bestehenden Rentensystems.
Die Renten-Exit-Rechnung beruht damit auf folgenden Elementen:
- Bestandsschutz: Heutige Rentner behalten ihr bisher verfügbares gesetzliches Renteneinkommen.
- Übergangssockel: Alle gesetzlichen Bestandsrentner werden für den steuerfinanzierten Anteil der Rentenabwicklung mit 1.000 Euro monatlich berücksichtigt.
- Sonderabgabe: Der Restbedarf für Renten über 1.000 Euro monatlich wird über eine befristete Sonderabgabe finanziert.
- Trennung von Sockel und Überhang: Die Sockelfinanzierung ist Teil der allgemeinen SAFE-Gesamtrechnung; die Sonderabgabe nur den darüber liegenden, im Zeitverlauf abschmelzenden Überhangsbedarf aus.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
Die Rentenzahlbeträge der allgemeinen Rentenversicherung lagen 2025 bei rund 328,6 Mrd. Euro.
Nach Abzug einer modellierten unmittelbar rentenzurechenbaren Einkommensteuer von 6,0 Mrd. Euro ergibt sich ein verfügbares gesetzliches Renteneinkommen der allgemeinen RV von 322,6 Mrd. Euro.
Für alle 21,491 Mio. gesetzlichen Bestandsrentner wird ein Übergangssockel von 1.000 Euro monatlich im SAFE-Haushalt angesetzt. Dieser Übergangssockel entspricht 257,9 Mrd. Euro und ist Bestandteil der allgemeinen SAFE-Gesamtrechnung. [hier bitte Link zur Unterseite Haushaltsneutrale Finanzierung setzen]
Der Sockel ist keine automatische Zusatzleistung; maßgeblich bleibt das bisher verfügbare gesetzliche Renteneinkommen. Im Rentenbestand befinden sich überschlägig 4,5–5,0 Mio. Rentner unter 67; ihre Einbeziehung ist eine Altlast des bestehenden Systems.
Der Übergangsausgleich oberhalb des Sockels beträgt für die allgemeine Rentenversicherung modellhaft 64,7 Mrd. Euro. Hinzu kommen rund 4–7 Mrd. Euro, die für den Sonderblock der Knappschafts-Rentenversicherung (KnRV) zu berücksichtigen sind.
Mit einem Sicherheitspuffer ergibt sich als plausibler Gesamtbedarf der Sonderabgabe ca. 80–90 Mrd. Euro. Arbeitswert für die Finanzierungsprüfung sind 90 Mrd. Euro. Die Basissonderabgabe in der Staffelung 8/9/10/11 % erzielt im Modell ein Potenzial von rund 112,7 Mrd. Euro und ist damit plausibel ausreichend.
Die Sonderabgabe ist befristet, zweckgebunden, wird regelmäßig abgesenkt und läuft mit dem Ende der Bestandslast vollständig aus.
Fazit: Der Renten-Exit ist finanzierbar
Der Renten-Exit ist der entscheidende Belastungstest für SAFE. Er gelingt nur, wenn bestehende Rentenansprüche geschützt, tatsächliche Alterssicherung sauber abgegrenzt und die Übergangslast offen finanziert werden.
Für den Rentenbestand wird deshalb ein klarer Übergangssockel definiert: Für alle gesetzlichen Bestandsrentner werden im SAFE-Haushalt 1.000 Euro monatlich berücksichtigt. Dieser Sockel ist Teil der allgemeinen SAFE-Gesamtrechnung und schmilzt mit dem Rentenbestand biologisch ab. Er umfasst auch mehrere Millionen gesetzliche Rentner unterhalb des vollendeten 67. Lebensjahres. Das ist keine allgemeine Vorverlagerung der regulären SAFE-Altersgutschrift, sondern eine Altlast des bestehenden Rentensystems. Zugleich stabilisiert diese Vorwegnahme die langfristige Gesamtrechnung, weil ein Teil des späteren Anwachsens der Altersgruppe ab 67 bereits im Ausgangsbestand enthalten ist.
Der durch Sonderabgabe zu finanzierende Übergangsausgleich betrifft nur die bisherigen gesetzlichen Rentenansprüche oberhalb dieses Sockels. Für die allgemeine Rentenversicherung ergibt sich hierfür ein modellhafter Bedarf von rund 64,7 Mrd. Euro. Die knappschaftliche Rentenversicherung wird als Sonderblock berücksichtigt; ihr saldierter Zusatzbedarf liegt je nach Gegenrechnung bestehender Bundesmittel im niedrigen einstelligen Milliardenbereich. Einschließlich Sicherheits- und Abgrenzungspuffer wird deshalb ein Sonderabgabenbedarf von 80 bis 90 Mrd. Euro gearbeitet; als Arbeitswert werden 90 Mrd. Euro angesetzt.
Die Finanzierung erfolgt über eine befristete Sonderabgabe auf höhere SAFE-Einkommen. Die Basissonderabgabe von 8/9/10/11 % ist als Tarifplausibel darstellbar.
SAFE schützt damit den Rentenbestand, ohne das alte Umlagesystem fortzuschreiben. Der Übergang wird sichtbar gemacht, offen finanziert, regelgebunden fortgeschrieben und mit einem klaren Sunset beendet.
Hinweis:
Die vollständige Herleitung der Exit-Finanzierung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.