Vom Herumdoktern im Gesundheitsministerium
So wie seit Jahren klar sein dürfte, dass unser umlagefinanziertes Rentensystem in dieser Form am Ende ist, dürfte auch seit Jahren klar sein, dass unser ganzes Gesundheitssystem in Schieflage geraten ist. Die Antwort der Regierungen der letzten Jahre beschränkt sich jedoch in der Regel darauf, kleinere kosmetische Maßnahmen zu entwickeln statt die defizitäre Lage grundlegend zu verändern, um die Krankenkassen (finanziell) zu stabilisieren.
Immerhin scheint Gesundheitsministerin Nina Warken (SPD) jetzt etwas mutiger mit ihren Reformvorschlägen – aber kaum hat sie diese präsentiert, kommt von Lobbyorganisationen und Sozialverbänden der übliche Aufschrei, das ginge so nicht. Es wird also weiter herumgedoktert …
Das geplante Sparpaket …
Vorgesehen ist ein umfassendes Spar- und Anpassungspaket: Dazu gehören auf der einen Seite Ausgabenbegrenzungen bei Arztpraxen, Krankenhäusern und der Pharmaindustrie. Auf der anderen Seite sind höhere Zuzahlungen für Medikamente geplant und vor allem auch Einschnitte bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Zusätzlich soll die Beitragsbemessungsgrenze einmalig angehoben werden, sodass vor allem Gutverdienende auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen.
Diese Maßnahmen stoßen jedoch (wie zu erwarten) auf heftige Kritik. Es wird bemängelt, dass die Belastungen teilweise unausgewogen verteilt seien und vor allem Versicherte sowie bestimmte Gruppen stärker träfen. Insbesondere die Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern wird als sozialpolitisch problematisch angesehen und als möglicher Bruch mit dem Solidarprinzip gewertet.
… ließe sich perfekt durch SAFE ergänzen
Dabei ließe sich mit dem SAFE-Konzept auch unser Gesundheitssystem neu ordnen und klarer aufstellen: Künftig zahlt der Staat für jeden Versicherten eine Pauschale von 250 EUR an die Kranken-/Pflegekasse der Wahl. Dafür erhält jeder eine Gesundheits-Basisversorgung mit Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen etc. pp. Für besondere Leistungen oder besondere Wünsche beispielsweise hinsichtlich Krankenhauswahl, Zahmedizin oder Vorsorgeuntersuchungen, die über den Standard hinausgehen (wie auch jetzt schon bei den so genannte IgeL-Leistungen) würde empfohlen, eine eigene Zusatzversicherung abzuschließen.
Damit würde ein historisch gewachsenes Gesundheitssystem endlich einmal gründlich auf den Kopf gestellt und reformiert. Historisch gesehen ist das Gesundheitssystem durch die Sozialgesetze Bismacks entstanden, das Krankenversicherungssystem wurde im Jahr 1883 ins Leben gerufen. Finanziert wurde es über das Einkommen der Arbeiter und Angestellten. Beamte und Selbständige blieben außen vor, sie konnten sich anderweitig versichern.
Ein ungerechtes System endlich gerecht gestalten
Heute entsteht Einkommen aber nicht nur durch Arbeit, sondern oft auch durch unternehmerische Gewinne oder Kapitalerträge. In unserem Gesundheitssystem wird das überhaupt nicht berücksichtigt. Auch nicht die Versicherung von Kindern, Rentner oder anderen nicht erwerbstätigen Personen, die dennoch über die gesetzlichen Krankenversicherungen abgesichert sind. So kommt es, dass diejenigen, die angestellt arbeiten, auch die mitfinanzieren, die Rente oder Bürgergeld erhalten.
Gesundheit und Gesundheitskosten sind jedoch nicht an Arbeit gekoppelt – warum also wird es hauptsächlich über angestellte Tätigkeiten finanziert? Ist das fair und gerecht, dass steigende Gesundheitskosten gleichzeitig für steigende Arbeitskosten sorgen?
In unserem Gesundheitssystem trägt der Teil der Bevölkerung, der durch seine Arbeit ein Einkommen erwirtschaftet, einen besonders großen Anteil daran, ein System zu finanzieren, das alle erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Personen (also von Kindesbeinen bis zum Rentenalter) betrifft. Damit werden steigende Gesundheitskosten automatisch zu steigenden Belastungen der Arbeit. Das ist nicht richtig. Wenn Gesundheit ein allgemeines gesellschaftliches Gut ist, sollte man die Finanzierung nicht einzelnen Personengruppen aufbürden. Stattdessen sollte die Finanzierung als eine Basisfinanzierung von der ganzen Gesellschaft – und damit vom Staat – finanziert werden.
